Neue Lohneinreihung der Kindergartenlehrkräfte in ZH nicht zu beanstanden (8C_696/2016)
Neue Lohneinreihung der Kindergartenlehrkräfte in ZH nicht zu beanstanden (8C_696/2016)
Neue Lohneinreihung der Kindergartenlehrkräfte in ZH nicht zu beanstanden (8C_696/2016)
In seiner Medienmitteilung vom 19. September 2017 weist das Bundesgericht auf den Entscheid 8C_696/2016 hin, wonach das Verwaltungsgericht Zürich kein Bundesrecht verletzt hat, indem es in der neuen Lohneinreihung keine geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung sieht, auch wenn die Funktion der Kindergartenlehrkräfte als Frauenberuf gilt. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Schlechterbehandlung oder gar einer Geschlechtsdiskriminierung der Kindergärtnerinnen gegenüber anderen, als männlich oder geschlechtsneutral definierten Berufsgruppen. "Die Bewertung durch den Kanton hält sich im Rahmen des rechtlich zulässigen Gestaltungsspielraums, weshalb die Annahme, die Einstufung in die Lohnklasse 18 sei geschlechtsdiskriminierend, entfällt."
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.