Meinungsäusserungsfreiheit in der Verwaltung und Reorganisation (8C_767/2016, 8C_774/2016, 8D_5/2016)
Meinungsäusserungsfreiheit in der Verwaltung und Reorganisation (8C_767/2016, 8C_774/2016, 8D_5/2016)
Meinungsäusserungsfreiheit in der Verwaltung und Reorganisation (8C_767/2016, 8C_774/2016, 8D_5/2016)
Das Bundesgericht setzt sich in einem vereinigten Verfahren mit drei Beschwerden eines Angestellten des Kantons Freiburg auseinander. Der Beschwerdeführer war im Jahr 1984 als Jurist in Direktion B. angestellt worden. Im November 2014 wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach der Angestellte ab 1. Dezember 2014 befristet bis 31. Dezember 2016 in die Abteilung E. versetzt werde, weil diese für die Behandlung bestimmter Rekurse personell unterbesetzt war. Es wurde vereinbart, dass der Beschwerdeführer nach Ablauf der Befristung zu seiner bisherigen Stelle zurückkehren könne, sofern der Einsatz in der anderen Abteilung nicht verlängert werde. Vor Abschluss der genannten Vereinbarung hatte der Direktor der Direktion B. am 12. September 2014 mit dem Beschwerdeführer ein Qualifikationsgespräch geführt. Am 14. Oktober 2014 hatte der Direktor ihn abgemahnt. Die Abmahnung erfolgte, weil der Beschwerdeführer in einem Brief an alle juristischen Berater anderer Direktionen dazu aufforderte, sich gegen die durch die Direktion B. vorgesehene umfassende Neuerung in der Gesetzgebung zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von öffentlich-rechtlichen Anstalten (loi sur la responsabilité civile...
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