Kontrolle eines Computers
Kontrolle eines Computers
Kontrolle eines Computers
Einer Angestellten der KESB Genf wurde vorgeworfen, während ihrer Arbeitszeit private Angelegenheiten zu erledigen und im Computerprogramm der KESB unberechtigterweise nach Personen zu suchen, was eine Kontrolle ihres Computers ergab. Sie beschwerte sich und berief sich auf eine Verletzung ihrer Privatsphäre.
Die individualisierte Kontrolle des Computers war erforderlich, um die gegen die Beschwerdeführerin erhobenen Vorwürfe zu überprüfen und ihrem Arbeitgeber die Entscheidung über die Beendigung des Dienstverhältnisses zu ermöglichen. Sie wurde im Rahmen eines Dienstgesprächs darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Computer kontrolliert werden würde und konnte zur Art und Weise der Durchführung Stellung nehmen (E. 2.3.3).
Das Bundesgericht wies die Klage zurück, soweit es auf sie eintrat.
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