Keine Befangenheit
Keine Befangenheit
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Keine Befangenheit
Gegen einen Richter liefen mehrere Disziplinarverfahren. In der Folge wurde er auf unbestimmte Zeit per sofort von seinen richterlichen Aufgaben suspendiert. Er ging gerichtlich dagegen vor. Die Vorinstanzen lehnten seine Beschwerden ab, woraufhin er ans Bundesgericht gelangte.
Er warf ihnen vor, befangen gewesen zu sein, da diese bereits im Rahmen der Disziplinarverfahren gegen ihn beteiligt gewesen waren. Das Bundesgericht verwies auf den Umstand, dass sich eine richterliche Befangenheit nicht allein aus dem Umstand ableiten lässt, dass ein Richter schon in einem früheren Verfahrensstadium beteiligt war. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.
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