Kündigung eines langjährigen Pflegeangestellten gestützt auf ungerechtfertigte Vorwürfe sexueller Belästigung
Kündigung eines langjährigen Pflegeangestellten gestützt auf ungerechtfertigte Vorwürfe sexueller Belästigung
Kündigung eines langjährigen Pflegeangestellten gestützt auf ungerechtfertigte Vorwürfe sexueller Belästigung
Der Beschwerdegegner war seit Mai 1995 bei den Kantonsspitälern Genf in der Pflege (HUG, Beschwerdeführer) angestellt. Ihm wurde durch zwei Patientinnen unsittliches Verhalten vorgeworfen. Daraufhin wurde unter Freistellung des Pflegeangestellten eine interne Untersuchung durchgeführt und gleichzeitig die Staatsanwaltschaft informiert. Die interne Untersuchung schien den Verdacht zu bestätigen, worauf dem Pflegeangestellten gekündigt wurde. Das Strafverfahren führte zu einem Freispruch. Er verlangte Wiedereinstellung. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz und qualifizierte die Kündigung als missbräuchlich. Da die Beschwerdeführer die Wiedereinstellung verweigerten, wurde dem Beschwerdegegner eine Entschädigung von zwei Jahreslöhnen zugesprochen. Bei der Bemessung der Entschädigung fiel die lange Anstellungsdauer und das Alter des Beschwerdegegners ins Gewicht. Ebenfalls wurde mitberücksichtigt, dass in all den Anstellungsjahren das Verhalten des Angestellten nie zu Beschwerden Anlass gegeben hatte.
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.