Impfpflicht für Spezialkräfte der Militärpolizei verhältnismässig
Impfpflicht für Spezialkräfte der Militärpolizei verhältnismässig
Impfpflicht für Spezialkräfte der Militärpolizei verhältnismässig
A. war im Kommando Spezialkräfte des Militärpolizei Spezialdetachements (MP Spez Det) tätig. In seinem Arbeitsvertrag erklärte er sich dazu bereit, an kurz- und längerfristigen Einsätzen im Ausland teilzunehmen, sofern er von der Arbeitgeberin dazu aufgefordert wird. Die Weigerung, während des Anstellungsverhältnisses einer solchen Aufforderung nachzukommen, kann einen Kündigungsgrund darstellen. Anlässlich von Informationsveranstaltungen im April und Mai 2021 gab die Arbeitgeberin A. bekannt, dass die Impfung gegen Covid-19 verpflichtend sein werde, sobald diese in das Impfkonzept integriert sei. A wollte sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen. Nachdem A. mehreren Impfaufforderungen nicht nachkam, löste die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis nach Gewährung des rechtlichen Gehörs auf (Sachverhalt).
Das Bundesverwaltungsgericht kam nach einer Verhältnismässigkeitsprüfung zum Schluss, dass mit Art. 35 Abs. 2 MG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 PVSPA eine genügende gesetzliche Grundlage besteht, um die Covid-19-Impfung für Personen des MP Spez Det als verpflichtend zu erklären. Die Massnahme liege im öffentlichen Interesse und erweise sich vorliegend als verhältnismässig. Die...
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