Gehaltskürzung als Disziplinarstrafe
Gehaltskürzung als Disziplinarstrafe
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Gehaltskürzung als Disziplinarstrafe
Ein Genfer Sekundarlehrer wurde zum Gespräch mit seinen Vorgesetzten zitiert, weil ihm unangemessenes Verhalten, u.a. sexuelle Belästigung vorgeworfen wurde. Da sich die Vorwürfe erhärteten, wurde ihm das Gehalt gekürzt und er wurde versetzt. Er wehrte sich dagegen, machte Unverhältnismässigkeit geltend, und dass seine disziplinarische Verantwortlichkeit verjährt sei. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die getroffenen Massnahmen verhältnismässig waren und der Lehrer sich zu den Vorwürfen ausreichend äussern konnte. Es wies die Beschwerde ab.
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