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Freistellung verletzte Persönlichkeit nicht

Freistellung verletzte Persönlichkeit nicht

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Freistellung verletzte Persönlichkeit nicht

A. wurde die Kündigung in Aussicht gestellt und freigestellt. A. wehrte sich dagegen (Sachverhalt).

Die Freistellung stellte keine Persönlichkeitsverletzung dar, weshalb das Rechtsschutzinteresse im Rechtsmittelverfahren entfiel. Das Bundesgericht erkannte darin keine Bundesrechtsverletzung (E. 6-8).

iusNet AR-SVR 07.01.2022

 

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