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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ggü. älteren und gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmenden

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ggü. älteren und gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmenden

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ggü. älteren und gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmenden

Die Beschwerdegegnerin empfand die Arbeit im anderen Wohnbereich als belastend und äusserte den Wunsch, den Wohnbereich zu wechseln. Falls dies nicht möglich sein sollte, bevorzuge sie die Kündigung, welche sie dann auch erhielt. Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz, die zum Schluss kam, der Wunsch der Beschwerdegegnerin, in einem anderen Wohnbereich eingesetzt zu werden, lasse sich nicht als unrechtmässige Verweigerung einer Weisung der Arbeitgeberin qualifizieren (E. 6.2). Vielmehr gelte gegenüber einer älteren und langjährigen Angestellten mit gesundheitlichen Problemen eine erhöhte Fürsorgepflicht (E. 6.4). Mit der Weigerung, den Wohnbereich zu wechseln, habe die Beschwerdegegnerin allenfalls Anlass für eine Abmahnung, nicht aber für eine Kündigung gegeben.

iusNet AR-SVR 19.08.2024

 

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