Einreichung einer Beschwerde bei einer unzuständigen Behörde
Einreichung einer Beschwerde bei einer unzuständigen Behörde
Einreichung einer Beschwerde bei einer unzuständigen Behörde
Ein Gemeindeangestellter erfüllte die Erwartungen der Arbeitgeberin nur teilweise. Er unterschrieb ein entsprechendes Formular, worin er sich mit der Bewertung als einverstanden erklärte und neue Ziele gesetzt wurden. Da er die vereinbarten Ziele nicht erreichte, erhielt er keine Lohnerhöhung. Er erhob Beschwerde dagegen.
Er machte in erster Linie Verfahrensmängel geltend: U.a. reichte er seine Beschwerde zwar fristgemäss, aber unvollständig und bei der falschen Stelle ein. Diese versäumte es, die Beschwerde zeitnah weiterzuleiten. Das Bundesgericht entschied, dass wenn die Beschwerde unverzüglich weitergeleitet worden wäre, er auch die Möglichkeit gehabt hätte, sie zu vervollständigen (E. 4). Es hiess die Beschwerde gut, soweit es darauf eintrat.
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