Befangenheit abstrakt behauptet
Befangenheit abstrakt behauptet
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Befangenheit abstrakt behauptet
A. war Abteilungsleiterin bei der Stadt Genf. B. wurde mit der Durchführung einer Administrativuntersuchung betraut. A. beantragte den Ausstand von B. wegen eines Näheverhältnisses zu ihrem Rechtsvertreter (Sachverhalt).
A. begründete das Ausstandsbegehren mit einer Art Näheverhältnis "in der Nachbarschaft, im Studium, bei gemeinsamen militärischen Pflichten oder bei regelmässigen Kontakten im beruflichen Umfeld". B. versicherte in einer Stellungnahme, keine Umstände erkennen zu können, die den Anschein einer Befangenheit begründen könnten. Darauf durfte im Verfahren abgestellt werden, weil A. nicht näher präzisierte, welche Umstände den B. befangen machen würden (E. 4).
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