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Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach einer Risikoschwangerschaft

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach einer Risikoschwangerschaft

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach einer Risikoschwangerschaft

A. war seit Februar 2012 in einem Pensum von 50% und ab 1. Januar 2016 in einem solchen von 65% bei der Einwohnergemeinde Baar tätig. Sie war für die Zeiträume 1. Mai 2017 bis 14. Mai 2017 sowie 27. Juni 2017 bis zur Geburt ihres Sohnes im Februar 2018 wegen Krankheit/Schwangerschaft arbeitsunfähig. Am 27. November 2017 lud die Einwohnergemeinde Baar A. für den 12. Dezember 2017 zur Gewährung des rechtlichen Gehörs ein, da die Abteilung B. die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantrage und ihr die massgebenden Punkte benennen werde. Nachdem A. auf Anfrage hin am 21. März 2018 mitteilen liess, sie habe im Februar 2018 einen Sohn geboren, wurde sie von der Einwohnergemeinde mit Schreiben vom 28. März 2018 auf den 11. April 2018 zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs eingeladen. A. liess daraufhin am 5. April 2018 mitteilen, es bestehe derzeit kein Bedarf, sie zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs aufzubieten bzw. ihr eine entsprechende Frist anzusetzen, da sie sich im Mutterschaftsurlaub befinde. Mit Schreiben vom 16. April 2018 lud die Einwohnergemeinde sie unter Darlegung der wesentlichen Kündigungsgründe ein, bis 15. Mai 2018 das rechtliche Gehör mittels schriftlicher...

iusNet AR-SVR 03.06.2020

 

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