Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Arbeitsunfähigkeit (8C_672/2017)
Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Arbeitsunfähigkeit (8C_672/2017)
Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Arbeitsunfähigkeit (8C_672/2017)
Der Arbeitnehmende A. war seit 1990 bei den Werken B. in Basel-Stadt angestellt. Er wurde jedoch arbeitsunfähig. Gemäss § 34 Abs. 1 des Personalgesetzes des Kantons Basel-Stadt (PG-BS) endet ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit Beginn von Rentenzahlungen der Invalidenversicherung, spätestens jedoch nach 16-monatiger Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 hielten die Werke B. daher fest, das Arbeitsverhältnis habe aufgrund der seit über 16 Monaten dauernden Arbeitsverhinderung automatisch geendet. Folglich sei der Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung nicht mehr erforderlich und dem Gesuch von A. um eine solche Verfügung könne nicht entsprochen werden. Ein Jahr später, am 25. November 2016, sprach die Invalidenversicherung eine Invalidenrente auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 100 % zu.
A. erhob bei der kantonalen Verwaltung Rekurs gegen das Schreiben der Werke B., welcher dem Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht zum Entscheid überwiesen wurde. Das Verwaltungsgericht urteilte am 14. August 2017, dass das Schreiben der Werke B. vom 12. Oktober 2015 als beschwerdefähige...
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