Ausstandsbegehren bei Beurteilung einer Auflösung des Dienstverhältnisses (8C_476/2017)
Ausstandsbegehren bei Beurteilung einer Auflösung des Dienstverhältnisses (8C_476/2017)
Ausstandsbegehren bei Beurteilung einer Auflösung des Dienstverhältnisses (8C_476/2017)
Der Chef der Sektion E. der Kantonspolizei des Kantons Wallis hatte im Rahmen der Wahlen vom 5. März 2017 für einen Regierungssitz kandidiert. Dafür wurde er vom 24. Dezember 2016 bis zum 5. bzw. 17. März 2017 von seiner Funktion entbunden.
Am 14. März 2017 teilte der Generalstaatsanwalt (procoureur général du Ministère public) dem Kommandanten der Kantonspolizei sowohl auf dem Postweg wie auch via E-Mail mit, dass die öffentlichen Stellungnahmen des Kommunikationschefs der Kantonspolizei im Justizwesen allgemein und bei der Staatsanwaltschaft im Besonderen für tiefe Bestürzung gesorgt hätten. Dabei bezog er sich auf zahlreiche Zeitungsartikel und auf über das Internet verbreitete Videos. Im Schreiben wurde der Chef der Kantonspolizei gebeten darzulegen, welche Massnahmen getroffen würden, um zum Schutze der Institution eine objektive Kommunikation der Kantonspolizei über Strafsachen sicherzustellen. Zudem wurde um künftige Beachtung dieser Beanstandung gebeten, zumal die bisherigen spöttischen Aussagen des Chefs der Sektion E. der Kantonspolizei das Vertrauensverhältnis zwischen den Staatsanwälten und dem wichtigsten Glied der Strafverfolgungskette ins Wanken gebracht...
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