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Auflösung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (A-1399/2017)

Auflösung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (A-1399/2017)

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Auflösung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (A-1399/2017)

Der Arbeitnehmer A., tätig bei der Eidgenössischen Zollverwaltung, war wegen eines Burnouts und eines Oberschenkelhalsbruchs länger arbeitsunfähig. Nach seiner Genesung wurde er in einer anderen Abteilung beschäftigt. Schon vor der Arbeitsunfähigkeit, aber erst recht nach dem Wiedereinstieg, wurde die Arbeitsleistung von A. als klar ungenügend beurteilt. Es kam zu langwierigen Verhandlungen über eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Während dieser Verhandlungszeit wurde der Arbeitnehmer wegen einer negativen Äusserung über seinen direkten Vorgesetzten gerügt. Die Verhandlungen über eine einvernehmliche Auflösung zogen sich ohne Resultat stark in die Länge, weshalb die Arbeitgeberin am 28. Januar 2017 das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigte. Der Arbeitnehmer war zu diesem Zeitpunkt wegen Krankheit arbeitsunfähig. Die Arbeitgeberin begründete die Kündigung hauptsächlich mit Mängeln in der Leistung und im Verhalten nach Art. 10 Abs. 3 Bst. b des Bundespersonalgesetzes (BPG).

Der Arbeitnehmer erhob gegen die Kündigungs-Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, da die angeblichen Mängel in Leistung und Verhalten nicht erwiesen seien. Das...

iusNet AR-SVR 09.07.2018.

 

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