Aufhebung des Entscheids über Vollzug der ordentlichen Kündigung zur Umwandlung in eine fristlose Kündigung
Aufhebung des Entscheids über Vollzug der ordentlichen Kündigung zur Umwandlung in eine fristlose Kündigung
Aufhebung des Entscheids über Vollzug der ordentlichen Kündigung zur Umwandlung in eine fristlose Kündigung
Das Bundesgericht hatte sich mit der Beschwerde eines ehemaligen Berufsfachschullehrers gegen das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen auseinanderzusetzen. Dem Beschwerdeführer war nach ca. siebenjähriger Tätigkeit durch das Kaufmännischen Berufs- und Weiterbildungszentrum St. Gallen (KBZSG) fristlos gekündigt worden, nachdem er in der Damentoilette unter der Kabinenwand mit seinem Mobiltelefon hantiert hatte. Nach Ablehnung des Rekurses hatte der Berufsfachschullehrer eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hängig gemacht. Da das in diesem Zusammenhang eingeleitete Strafverfahren eingestellt worden war, wies das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen die Streitsache zum Vollzug der ordentlichen (statt der fristlosen) Kündigung an das KBZSG zurück.
Beinahe vier Jahre nach diesem Entscheid erfuhr das KBZSG aus den Medien, dass das Bezirksgericht Zürich den Beschwerdeführer wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und mehrfachen Inverkehrbringens und Anpreisens von Abhör-, Ton- und Bildaufnahmegeräten - unter anderem auch mit Bildern von Schülerinnen der KBZSG - verurteilt hatte. Das KBZSG stellte...
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