Arbeitsvertrag oder Auftragsverhältnis?
Arbeitsvertrag oder Auftragsverhältnis?
Arbeitsvertrag oder Auftragsverhältnis?
Vor dem Bundesverwaltungsgericht war streitig, ob das zwischen der Logistikbasis der Armee und einem Arzt im Rahmen der Rekrutierung von Stellungspflichtigen bei der Untersuchungskommission Rekrutierungsbasis begründete Rechtsverhältnis als Arbeitsvertrag oder Auftrag zu qualifizieren ist.
Das Bundesverwaltungsgericht weist darauf hin, dass für die rechtliche Qualifikation des Rechtsverhältnisses mangels Definition des Arbeitsverhältnisses im Bundespersonalgesetz zivilrechtliche Kriterien heranzuziehen sind (E. 3.2). Unter der Mehrzahl von Kriterien sei das in erster Linie zu berücksichtigende Unterscheidungsmerkmal das rechtliche Subordinationsverhältnis, also die rechtliche Unterordnung in persönlicher, zeitlicher und organisatorischer Hinsicht (E. 3.3).
Die räumliche Eingliederung in die Organisationsstruktur sei gegeben, da der Beschwerdeführer in die organisatorische Abläufe Vorinstanz integriert war und keinen grossen Spielraum hatte, diese anders zu gestalten. Dass sich dies mitunter aus der Natur der vorgegebenen Prozesse und militärischen Strukturen der Rekrutierung ergibt, ändere nichts daran (E. 4.1.1). Mit Bezug auf den zeitlichen Einsatz sei der...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.