Die medizinischen Gutachten der PMEDA AG waren seit Jahren umstritten. Von verschiedener Seite wurde bemängelt, dass die Gutachten der PMEDA AG stets zu Gunsten der Sozialversicherer ausgehen würden, zudem seien sie qualitativ fragwürdig. Aus diesem Grund wurden der PMEDA AG die Aufträge entzogen. Nun fragt sich, wie medizinische Gutachten der PMEDA AG in aktuell hängigen IV-Verfahren beweisrechtlich zu bewerten sind und ob sich rechtskräftig abgeschlossene IV-Verfahren in Revision ziehen lassen können. Auf beide Fragen hat das Bundesgericht in den letzten Monaten klare Antworten gefunden.