Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat im November 2023 entschieden, dass die bisherige Praxis der Gemeinden, der Neubeurteilung von personalrechtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung zu entziehen, nicht zulässig ist. Dies stellt die Gemeinden insbesondere bei der Anordnung von vorsorglichen Massnahmen und bei Kündigungen vor verschiedene Herausforderungen. Der Artikel würdigt die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden kritisch.