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Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung

In Urteil 4A_546/2023 vom 13. Mai 2024 befasste sich das Bundesgericht gleich mit verschiedenen Fragen materieller aber auch prozessualer Natur, u.a. mit den Anforderungen an eine fristlose Kündigung nach bereits ergangener ordentlicher Kündigung sowie der Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen von Arbeitnehmenden und der antizipierten Beweiswürdigung durch die Vorinstanz.
Anina Kuoni
iusNet AR-SVR 24.07.2024

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