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(Keine) Parteientschädigung an nicht anwaltlich vertretene Partei (9C_877/2017)

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen

(Keine) Parteientschädigung an nicht anwaltlich vertretene Partei (9C_877/2017)

In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Art. 52 Abs. 3 ATSG die Zusprechung einer Parteientschädigung auch unabhängig von einer Rechtsvertretung bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa besonderer Aufwendungen oder Schwierigkeiten, zulässt.
iusNet AR-SVR 22.06.2018

Berücksichtigung eines verschwenderischen Vermögensverzehrs bei der Ergänzungsleistungsbemessung

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen

Berücksichtigung eines verschwenderischen Vermögensverzehrs bei der Ergänzungsleistungsbemessung

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hatte das Bundesgericht die Frage zu beurteilen, wie die nicht existenznotwendigen Auslagen einer versicherten Person im Umfang von CHF 325'830 in den knapp drei Jahren vor Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen im Rahmen der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen seien.
iusNet AR-SVR 24.07.2020

Zur Anrechnung von Vermögen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen

Zur Anrechnung von Vermögen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen beim Bezug einer ganzen Rente der IV auch das Freizügigkeitsguthaben der beruflichen Vorsorge rückwirkend als Vermögen zu berücksichtigen sei.
iusNet AR-SVR 23.11.2020

Keine Ergänzungsleistungen für Opfer von Krypto-Betrug

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen

Keine Ergänzungsleistungen für Opfer von Krypto-Betrug

Ein Pensionär verlor als Opfer von Krypto-Betrug rund eine halbe Million Franken. Er meldete sich zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Die Ausgleichskasse lehnte den Antrag ab, mit der Begründung, dass er bei Anrechnung eines Verzichtsvermögens von rund einer halben Million Franken die Vermögensschwelle nach ELG überschreite.
iusNet AR-SVR 19.10.2023

Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens bei Teilinvaliden bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen

Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens bei Teilinvaliden bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen

Streitig und zu prüfen war, ob Bundesrecht verletzt wurde, indem das kantonale Gericht es abgelehnt hatte, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2021 den seitens der Beschwerdeführerin entrichteten AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige als anerkannte Ausgabe in die Berechnung der Ergänzungsleistungen mit einzubeziehen (E. 2.1).
iusNet AR-SVR 13.03.2024

Ergänzungsleistungen: Pflege durch die Ehefrau

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen: Pflege durch die Ehefrau

Ein IV-Rentner ersuchte um Vergütung von Krankheitskosten für seine Pflege. Sein Begehren wurde abgelehnt. Zur Begründung wurde angeführt, für den von der Ehefrau des EL-Bezügers geleisteten Aufwand an Pflege und Betreuung falle eine Kostenvergütung nicht in Betracht, weil die Ehefrau in die EL-Anspruchsberechnung eingeschlossen gewesen sei und sie durch die Pflege und Betreuung keine länger dauernde, wesentliche Erwerbseinbusse erlitten habe. Das Versicherungsgericht hiess seine Beschwerde gut, woraufhin die SVA SG den Fall ans Bundesgericht weiterzog.
iusNet AR-SVR 02.04.2024

Vergütung von Pflegeleistungen durch Angehörige (EL)

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen

Vergütung von Pflegeleistungen durch Angehörige (EL)

Eine Mutter, die im Kanton Zug als Juristin gearbeitet hatte, gab ihre Erwerbstätigkeit auf, um sich ganz der Pflege und Betreuung ihres schwer behinderten Sohnes zu widmen. Ihre wurde zwar die Vergütung der Pflegeleistungen zugesprochen, jedoch nicht in der von ihr geforderten Höhe.
iusNet AR-SVR 25.06.2024

Ergänzungleistungsberechnung und berufliche Vorsorge

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen

Ergänzungleistungsberechnung und berufliche Vorsorge

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Ergänzungsleistungen wurde abgewiesen, weil sein Vermögen zu hoch war. Er machte geltende, dass dies nur zutreffe, wenn er die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge beziehen könne, jedoch verfüge er noch nicht über die fragliche Summe.
iusNet AR-SVR 26.07.2024