Verhinderung von Mobbing und Übergriffen als Arbeitgeberpflicht (8C_41/2017)
Der Bericht der Gruppe zu Prävention von Mobbing und Belästigung ist als Beweismittel bei der Beurteilung einer fristlosen Kündigung gegen eine Vorgesetzte zu beachten.
Auch nach 15 Jahren Anstellung können abschätzige Bemerkungen über einen Vorgesetzten in einem auf Onlineportalen geposteten Film ein genügender Anlass für eine fristlose Kündigung sein.
Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)
Im öffentlichen Personalrecht ist eine Kündigung zulässig, sofern die dazu führenden Gründe nach Treu und Glauben eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses ausschliessen, und zwar auch bei fehlendem Verschulden des Angestellten.