Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)
Im öffentlichen Personalrecht ist eine Kündigung zulässig, sofern die dazu führenden Gründe nach Treu und Glauben eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses ausschliessen, und zwar auch bei fehlendem Verschulden des Angestellten.