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KOAMI: Gesundheit am Arbeitsplatz

KOAMI: Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Bedeutung eines gesunden Arbeitsumfelds für die Produktivität einerseits und die Vermeidung von krankheits- und unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit oder sogar Invalidität andererseits ist allgemein und seit längerer Zeit anerkannt.

Technologischer Wandel, neue Formen der Organisation und Zusammenarbeit bieten für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Chancen, bergen aber auch Risiken. Die Covid-Pandemie und damit einhergehend die Verbreitung von Homeoffice trieb und treibt diese Entwicklung weiter voran. Die Pandemie hat die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden, staatlichen Behörden und der Sozialpartner gezeigt. Auch die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) erachtet den sozialen Dialog als Schlüssel zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.

Das Tagungskonzept nimmt diesen Ansatz auf und stellt die Sozialpartnerschaft und deren Rolle beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ins Zentrum. Beleuchtet wird dabei sowohl die Ebene der Mitwirkung im Betrieb (Arbeitnehmendenvertretung, Personalkommission) als auch diejenige der paritätischen Kommissionen und allgemein der Verbände.

Als Grundlage zu diesen Diskussionen werden vorab die gesetzlichen Rahmenbedingungen unter Einschluss neuer Entwicklungen auf der Ebene der IAO und im nationalen Recht erläutert und analysiert. Keynote-Referate prägen das Programm des Vormittags. Der Nachmittag steht im Zeichen der Workshops. Die Workshops werden doppelt geführt und somit besteht die Möglichkeit, an zwei verschiedenen Workshops zu folgenden Themen teilzunehmen:

  • Gesundheitsschutz – PEKO
  • Gesundheitsschutz – Rolle der Gewerkschaften
  • Gesundheitsschutz – Rolle Arbeitsinspektorate
  • Gesundheitsschutz – Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Tagung richtet sich an Juristinnen und Juristen, Behörden, Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenverbände, Mitglieder von paritätischen Kommissionen und Personalkommissionen, Beratungsstellen und die interessierte Öffentlichkeit.

KOAMI: Gesundheit am Arbeitsplatz

Agenda
Kollektives Arbeitsrecht

KOAMI: Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Bedeutung eines gesunden Arbeitsumfelds für die Produktivität einerseits und die Vermeidung von krankheits- und unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit oder sogar Invalidität andererseits ist allgemein und seit längerer Zeit anerkannt.

Technologischer Wandel, neue Formen der Organisation und Zusammenarbeit bieten für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Chancen, bergen aber auch Risiken. Die Covid-Pandemie und damit einhergehend die Verbreitung von Homeoffice trieb und treibt diese Entwicklung weiter voran. Die Pandemie hat die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden, staatlichen Behörden und der Sozialpartner gezeigt. Auch die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) erachtet den sozialen Dialog als Schlüssel zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.

Das Tagungskonzept nimmt diesen Ansatz auf und stellt die Sozialpartnerschaft und deren Rolle beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ins Zentrum. Beleuchtet wird dabei sowohl die Ebene der Mitwirkung im Betrieb (Arbeitnehmendenvertretung, Personalkommission) als auch diejenige der paritätischen Kommissionen und allgemein der Verbände.

Als Grundlage zu diesen Diskussionen werden vorab die gesetzlichen Rahmenbedingungen unter Einschluss neuer Entwicklungen auf der Ebene der IAO und im nationalen Recht erläutert und analysiert. Keynote-Referate prägen das Programm des Vormittags. Der Nachmittag steht im Zeichen der Workshops. Die Workshops werden doppelt geführt und somit besteht die Möglichkeit, an zwei verschiedenen Workshops zu folgenden Themen teilzunehmen:

  • Gesundheitsschutz – PEKO
  • Gesundheitsschutz – Rolle der Gewerkschaften
  • Gesundheitsschutz – Rolle Arbeitsinspektorate
  • Gesundheitsschutz – Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Tagung richtet sich an Juristinnen und Juristen, Behörden, Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenverbände, Mitglieder von paritätischen Kommissionen und Personalkommissionen, Beratungsstellen und die interessierte Öffentlichkeit.