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Missbrauch

Rechtmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer erhielt während seines Arbeitsverhältnisses erstmals im Januar 2011, dann im August 2011 und danach jährlich im März jeweils zum Teil substanzielle Lohnerhöhungen. Sein Lohn stieg innerhalb von fünf Jahren insgesamt um 50%. Auch die regelmässig ausgerichteten Gratifikationen nahmen jährlich erheblich zu.
iusNet AR-SVR 13.11.2023

Rechtmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung

Éclairages
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts 4A_304/2021 vom 10. März 2023

Im Urteil 4A_304/2021 vom 10. März 2023 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage der rechtmissbräuchlichen Geltendmachung von Überstunden- und Überzeitentschädigungen auseinander. Es erachtete die Geltendmachung der Überstundenentschädigung trotz fehlender gültiger Wegbedingung derselben als rechtsmissbräuchlich, während es die vom Arbeitnehmer verlangte Überzeitentschädigung guthiess. Weshalb das Bundesgericht die Frage nach dem Rechtsmissbrauch für Überstunden und Überzeit unterschiedlich beantwortete, wird in der Kommentierung näher beleuchtet.
Olivia Biehal
iusNet AR-SVR 13.11.2023