Das Bundesgericht erinnert an seine bisherige Rechtsprechung, wonach eine befristete Übergangsbestimmung zur Einführung eines Systems zum erleichterten Zugang zu einer bestimmten Kategorie von Taxibewilligungen für Personen, die bereits vor Ort tätig waren, keine wirtschaftspolitische Massnahme ist, sondern der öffentlichen Sicherheit entgegenkommt. Es nimmt hierfür eine eingehende Prüfung vor, und im Zusammenhang mit der Verhältnismässigkeit zeigt es auf, weshalb aufgrund der auf der App der Sharing Economy-Anbieter erhältlichen Informationen gewisse Erleichterungen gegenüber konventionellen Fahrdiensten möglich sind.