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Bundesrat beschliesst schrittweise Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus

Bundesrat beschliesst schrittweise Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus

Législation
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht

Bundesrat beschliesst schrittweise Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus

Mit der Lockerungsstrategie werden mehrere Ziele verfolgt: Der Bundesrat will weiterhin in erster Priorität die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Begleitende Schutzkonzepte können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten. Der Bundesrat will weiter die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering halten und die Einschränkungen der Grundrechte wo möglich verringern. Es soll schweizweit eine einheitliche Umsetzung der Strategie erfolgen unter Berücksichtigung der Massnahmen der Nachbarländer.

Die Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus sollen in 3 Etappen gelockert werden, wie der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 entschieden hat. Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt nur, wenn kein deutlicher Anstieg von COVID-19-Fällen auftritt.

3 geplante Etappen:

27. April 2020: Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und...

iusNet AR-SVR 16.04.2020

 

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