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fehlende Arbeitsbewilligung

Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland kein wichtiger Grund für fristlose Kündigung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Der fristlosen Kündigung einer Arbeitnehmerin, die zwischenzeitlich zur Grenzgängerin geworden war, mit der Begründung, ihre Arbeitsbewilligung sei abgelaufen, fehlte es im vorliegenden Fall an einem wichtigen Grund.
iusNet AR-SVR 07.06.2022