Am 17. August 2020 wurde das Vernehmlassungsverfahren für die Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz eröffnet. Mit der Aufnahme der vorgeschlagenen Änderungen sollen Betriebe, welche im Auftrag des ASTRA Arbeiten erledigen, von der Bewilligungspflicht für Nachtarbeit befreit werden.