Das Bundesverwaltungsgericht überprüfte einen Entscheid der Vorinstanz, der die Lohnzahlung wegen angeblicher arbeitsplatzbezogener Arbeitsfähigkeit verneinte.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Beweiswürdigung durch das Zürcher Sozialversicherungsgericht bezüglich (arbeitsplatzbezogener) Arbeitsunfähigkeit rechtens war.