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Überentschädigung

Pflegekosten und Hilflosenentschädigung fallen nicht unter das Überentschädigungsverbot

Jurisprudence
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Die Beschwerdeführerin leidet an einem Geburtsgebrechen. Die Kinderspitex reichte eine Bedarfsmeldung für Grundpflegeleistungen ein. Der Krankenversicherer zog die Akten der Invalidenversicherung bei und teilte mit, die Beschwerdeführerin erhalte bereits eine Entschädigung der IV für Hilflosigkeit schweren Grades mit Intensivpflegezuschlag: Die Hilflosenentschädigung mit Intensivpflegezuschlag decke die Kosten des Grundpflegebedarfs vollständig. Infolge Überentschädigung (Art. 69 ATSG) bestehe kein Anspruch auf Pflegebeiträge.
iusNet AR-SVR 29.10.2024

Krankheit war ausschlaggebend für Pensumsreduktion

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge
Die Festlegungen der IV-Stelle bezüglich Entstehung, Höhe und Beginn des Rentenanspruchs sind für die Pensionskassen grundsätzlich verbindlich, wenn sie nicht offensichtlich unhaltbar festgesetzt worden sind. Dementsprechend war davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin in einem vollen Pensum erwerbstätig gewesen wäre, hätte sie keine gesundheitlichen Beschwerden gehabt.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Zur Auslegung der «Einkommenseinbussen von Angehörigen» im Sinne von Art. 69 Abs. 2 ATSG

Jurisprudence
Unfallversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Auslegung der «Einkommenseinbussen von Angehörigen», die bei der Überentschädigungsfrage nach Art. 69 Abs. 2 ATSG Berücksichtigung finden können.
iusNet AR-SVR 13.03.2020