Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (18.029)
Die seit Längerem angestrebten Gesetzesänderungen sollen schärfere Massnahmen gegen Versicherungsmissbrauch ermöglichen und Optimierungen im System herbeiführen. Das Parlament hat dem Vorschlag in der Schlussabstimmung am letzten Tag der Sommersession zugestimmt.