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Über den Versicherungsschutz während einer weiterführenden Ausbildung

Éclairages
Unfallversicherung

Über den Versicherungsschutz während einer weiterführenden Ausbildung

Viele Arbeitnehmende müssen sich im Verlauf ihres Erwerbslebens weiterbilden. Die Schule endet oft nicht mit der Primärausbildung. Wenn die Arbeitnehmenden aufgrund der weiterführenden Ausbildung eine minder- oder sogar unbezahlte Arbeitsstelle antreten, reduziert sich dementsprechend der versicherte Verdienst. Obwohl diese Lücke mit Art. 78 Abs. 4 KUVG (heute Art. 24 Abs. 3 UVV) geschlossen werden sollte, schränkte das Bundesgericht dessen Anwendung auf die Primärausbildung ein. Das lässt sich vor den Motiven der historischen Gesetzgebung und haftpflichrechtlichen Grundsätzen nicht rechtfertigen.
Alain Blum
iusNet AR-SVR 22.03.2022

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Législation
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Am 11. März 2022 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren über die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 16. Juni 2022.
iusNet AR-SVR 25.03.2022

Wirtschaftliche Abhängigkeit wesentlich bei Einordnung als Arbeitsvertrag

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Wirtschaftliche Abhängigkeit wesentlich bei Einordnung als Arbeitsvertrag

Die wirtschaftliche Abhängigkeit ist das wesentliche Kriterium bei der Einordnung als Arbeitsvertrag. Mit der Gewährung von gewissen Freiheiten bei freien Berufen oder bei Personen in leitenden Funktionen respektive mit der Wahl bestimmter Geschäftsmodelle kann man sich dem Arbeitsvertrag nicht entziehen.
iusNet AR-SVR 25.03.2022

Staatshaftung für fehlende 2. Säule, nachdem sich Lehrauftrag als Arbeitsvertrag entpuppte

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge

Staatshaftung für fehlende 2. Säule, nachdem sich Lehrauftrag als Arbeitsvertrag entpuppte

Die EPFL muss die Höhe des Schadenersatzes beurteilen, wobei kein Selbstverschulden des A. mitzuberücksichtigen ist, aber die Beiträge an die 2. Säule in Abzug zu bringen sind.
iusNet AR-SVR 22.03.2022

Arbeiten im Jobsharing

Fachbeitrag

Arbeiten im Jobsharing

Die Vorteile des Arbeitsmodells Jobsharing, insbesondere die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit mitzugestalten, und die damit einhergehende Flexibilität sowie die Aussicht, mit einem Teilzeitarbeitspensum die «Karriereleiter zu erklimmen», wecken hohe Erwartungen. Doch was bedeutet es genau, wenn die Arbeitsleistung einer Arbeitsstelle unter zwei oder mehr Personen aufgeteilt wird und wie äussert sich dies bei der Erfüllung der Arbeitspflicht?
SJZ-RSJ 5/2021 | S. 215

Impfpflicht und Gleichbehandlung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Impfpflicht und Gleichbehandlung

Weil nur die Hepatitis-B-Impfung Vertragsbestandteil war, wurden die weiteren Basisimpfungen per Weisung verlangt. Weil das Weisungsrecht rechtsungleich ausgeübt wurde, war die Kündigung nach den verweigerten Basisimpfungen missbräuchlich.
iusNet AR-SVR 11.04.2022

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