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Fristlose Kündigung: Untersuchungshaft wegen mutmasslichen Drogenhandels und der nachgeschobene Grund der Stempeluhrmanipulation

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Fristlose Kündigung: Untersuchungshaft wegen mutmasslichen Drogenhandels und der nachgeschobene Grund der Stempeluhrmanipulation

Eine fristlose Kündigung wegen mutmasslichen Drogenhandels und angeblicher Stempeluhrmanipulation landete auf den Tischen der Bundesrichterinnen.
iusNet AR-SVR 26.03.2021

Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Éclairages
Arbeitslosenversicherung

Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Dr. iur. Barbara Kupfer Bucher zeigt in ihrem interessanten Zwischenbericht zur Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus die Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen übersichtlich auf, stellt Auswirkungen fest und wagt einen konstruktiven Blick auf mögliche Aussichten.
Barbara Kupfer Bucher
iusNet AR-SVR 28.03.2021

Rückwirkende Anwendbarkeit der neu geregelten Pflegefinanzierung gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG auf ein bestehendes Pflegeverhältnis

Jurisprudence
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Rückwirkende Anwendbarkeit der neu geregelten Pflegefinanzierung gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG auf ein bestehendes Pflegeverhältnis

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Art. 25a Abs. 5 KVG in der seit 1. Januar 2019 gültigen Fassung rückwirkend auf bestehende Pflegeverhältnisse anwendbar sei.
iusNet AR-SVR 28.03.2021

AHV-rechtliche Relevanz der steuerrechtlichen Qualifikation von Veräusserungsgewinnen als Privat- oder Geschäftsvermögen

Jurisprudence
Alters- und Hinterlassenenversicherung

AHV-rechtliche Relevanz der steuerrechtlichen Qualifikation von Veräusserungsgewinnen als Privat- oder Geschäftsvermögen

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, welche Relevanz die steuerrechtliche Qualifikation von Vermögensteilen für die AHV-Beitragspflicht hat.
iusNet AR-SVR 28.03.2021

Änderung der Verordnung 1 (ArGV 1) und Verordnung 2 (ArGV 2) zum Arbeitsgesetz

Législation
Arbeitsschutzrecht

Änderung der Verordnung 1 (ArGV 1) und Verordnung 2 (ArGV 2) zum Arbeitsgesetz

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 29. März 2021 im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zu Änderungen in den Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. Juli 2021.
iusNet AR-SVR 23.04.2021

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