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Unegewöhnlichtkeitsregel

Ungewöhnlichkeitsregel in der Zusatzversicherung

Jurisprudence
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Dieses bundesgerichtliche Urteil zur Krankenzusatzversicherung (Spital halbprivat) enthält eine lehrbuchartige Darstellung der Gerichtspraxis zur Ungewöhnlichkeitsregel. Für die Anwendung der Ungewöhnlichkeitsregel braucht es sich daher beim Zustimmenden nicht zwingend um eine schwächere oder unerfahrene Partei zu handeln. Die Stellung und Erfahrung des Zustimmenden spielt indes bei der sog. subjektiven Ungewöhnlichkeit eine Rolle.
iusNet AR-SVR 06.01.2019