Ein Lehrer der Kantonsschule Schaffhausen weigerte sich, die Weisung der Arbeitgeberin zu befolgen und einen Schüler, der erklärte, er sei «trans» und ein Junge nur noch mit seinem neu gewählten (männlichen) Rufnamen und nicht mehr mit dem (weiblichen) Geburtsnamen anzusprechen (E. 5.1.2).