Das Bundesgericht hat einen Entscheid zur Steuerunterstellung von Entschädigungen bei missbräuchlichen Kündigungen gefällt. Bemerkenswert daran ist für Rechtsanwalt Dr. iur. Gregori Werder und Rechtsanwalt MLaw Andreas Mikos aber vor allem, dass offenbar alle vergleichsweise geleistete Zahlungen als steuerbefreit erachtet werden, sofern sich deren Entschädigungscharakter wegen Missbräuchlichkeit aus den Umständen ergibt. Zu bedenken sind ausserdem die damit einhergehenden Auswirkungen auf sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht.