Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, inwiefern Entscheide des Unfallversicherers über Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen, Rentenleistungen und Integritätsentschädigungen in Teilrechtskraft erwachsen können oder inwiefern sie bei einer Anfechtung vor Gericht untrennbar zum Anfechtungs- und Streitgegenstand gehören.