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Konsens

"Lohnsplitting" ohne ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung nicht rechtens

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Weil keine ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung vorlag, fehlt die Grundlage dafür, einen Teil des Lohnes auf das Liegenschaftskonto, als Anteil an die Leasingrate und bar an den Ehemann der Klägerin zu übergeben, weshalb der entsprechende Lohn nachzuzahlen war.
iusNet AR-SVR 20.12.2021