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Konflikte

Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bei betriebsinternen Konflikten

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht hat die Arbeitgeberin bei Konflikten zwischen Arbeitskollegen angemessene Massnahmen zum Schutz ihrer Persönlichkeit zu ergreifen. Genügen gutes Zureden und Abmahnen der Streitparteien nicht, muss die Arbeitgeberin zumutbare Lösungen bieten, wie beispielsweise eine Versetzung eines der Arbeitnehmer. Wird einem infolge körperlicher Auseinandersetzung verletzten Arbeitnehmer gekündigt, nachdem ihm signalisiert wurde, dass beide Streitparteien weiterbeschäftigt werden sollen und er um derartige Massnahmen gebeten hatte, liegt eine Rachekündigung vor. Dies gilt auch, wenn die Kündigung nicht unmittelbar nach der entsprechenden Bitte ausgesprochen wurde.
iusNet AR-SVR 21.03.2019

Arbeitszeugnis eines Arbeitnehmers mit Konflikten am Arbeitsplatz

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Gericht setzt sich in zahlreichen Punkten mit einer Anfechtung des Arbeitszeugnisses auseinander, welche es im Ergebnis ablehnt. Es hält auch fest, dass die definitive Ausstellung des Arbeitszeugnisses fünf Monate nach Austritt vorliegend nicht zu spät erfolgte, weil der Arbeitnehmer über ein Zwischenzeugnis verfügte.
iusNet AR-SVR 27.10.2017