Rechtsanwalt lic. iur. Christian Haag, Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, kommentiert ein Urteil Bundesgerichts, das die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge an die Entscheide der IV-Stelle bindet, sofern sie in das invalidenversicherungsrechtliche Verfahren einbezogen wurden, die konkrete Fragestellung für die Beurteilung des Rentenanspruchs gegenüber der IV entscheidend waren und die invalidenversicherungsrechtliche Betrachtungsweise aufgrund einer gesamthaften Prüfung der Akten nicht als offensichtlich unhaltbar erscheint.