Der Beschwerdegegner stürzte vom Perron unter einen Zug und verlor dabei beide Unterschenkel. Seine Unfallversicherung sprach ihm eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 80% zu. Er wehrte sich gerichtlich erfolgreich dagegen und die Integritätseinbusse wurde auf 100% festgesetzt. Umstritten war die Bemessung beim Zusammenfallen mehrerer Integritätsschäden.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil stellte sich die Frage, wie ein beidseitiger Hörverlust bei der Bemessung der Höhe der Integritätsentschädigung durch die Unfallversicherung zu berücksichtigen sei.