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Hippotherapie

Kostenübernahme für Hippotherapie bei Geburtsgebrechen nach Erreichen des 20. Altersjahrs durch die OKP

Jurisprudence
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil klärte das Bundesgericht die Frage, ob eine von der IV erbrachte Hippotherapie bei Geburtsgebrechen nach Erreichen des 20. Altersjahrs als Pflichtleistung von der OKP übernommen werden müsse.
iusNet AR-SVR 24.07.2020