Das Bundesgericht befasste sich im vorliegenden Urteil mit der Zulässigkeit der Herabstufung in der Gehaltsklasse nach einer Analyse aller bestehenden Funktionsklassen anhand eines Rasters zur Stellenklassifizierung bei den Genfer Verkehrsbetrieben. Der Beschwerdeführer hatte zuvor die Verfügung seiner Arbeitgeberin beim Verwaltungsgericht des Kantons Genf ohne Erfolg angefochten.