Das Bundesgericht kam anhand einer systematischen Analyse der einschlägigen Bestimmungen zum Schluss, dass die Entlassung einer Assistentin durch die EPFL wegen ungenügender Eignung oder Fähigkeiten als unverschuldet einzuordnen und zu entschädigen ist.
Ist ein Arbeitnehmer am Ende seiner Anstellung aufgrund seiner gesundheitlichen Beschwerden von seiner Tätigkeit befreit, kann er trotzdem ferienfähig sein.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13. März 2018 die Beschwerde eines Mitarbeiters der SBB abgelehnt. Mehrere Tatsachen sprachen für die Rechtmässigkeit der Kündigung, insbesondere hat der Beschwerdeführer falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht.