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Genehmigung

Konkludente Genehmigung von Überstunden

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Leistet die Arbeitnehmerin aus eigenem Antrieb Überstunden, hat sie diese dem Arbeitgeber anzuzeigen. Sie verliert ansonsten ihren Anspruch auf Entschädigung. Ist aber der Vorgesetzte anderweitig in Kenntnis der hohen Arbeitslast, muss ihm der Arbeitnehmer nicht umgehend die genaue Anzahl der geleisteten Überstunden bekanntgeben.
iusNet AR-SVR 26.11.2018