iusNet

Geltungsbereich ArG

24-Stunden-Betreuung: "Nur" Zweiparteienverhältnisse von ArG ausgenommen

Jurisprudence
Arbeitsschutzrecht
24-Stunden-Betreuung kann nur dann Arbeit "in privaten Haushaltungen" sein, wenn das Vertrags- ein Zweiparteienverhältnis ist. Nur in diesen Fällen rechtfertigen die besondere Vertrauensbeziehung und der Schutz der Privatsphäre eine Ausnahme vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes.
iusNet AR-SVR 31.01.2022