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BVG-Mindestzinssatz

Vorsorgeausgleich und BVG-Mindestzinssatz (9C_149/2017)

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge
Vorsorgeausgleich: Auch die aus einem Freizügigkeitskonto zu teilende Austrittsleistung ist für die Dauer zwischen dem Zeitpunkt der Ehescheidung und dem Zeitpunkt der Überweisung zumindest mit dem BVG-Mindestzinssatz (Art. 12 BVV 2) zu verzinsen. Bestätigung der bisherigen Praxis. Intertemporales Recht.
iusNet AR-SVR 27.10.2017