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Bemessung

Anknüpfung am entgangenen Lohn beim Erwerbsersatz

Jurisprudence
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

9C_586/2021 (zur Publikation vorgesehen)

Auch bei Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen oder während des Dienstes beendet hätten, ist - wenn glaubhaft gemacht - an den Lohn anzuknüpfen, der durch eine unselbständige Erwerbstätigkeit von längerer Dauer verdient worden wäre.
iusNet AR-SVR 24.08.2022