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Begriffsbestimmung

Der Begriff "aktuellere Steuerveranlagung" im Kontext der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall

Jurisprudence
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Der Begriff "aktuellere Steuerveranlagung" bezieht sich auf das Jahr 2019, in dem die A. die Einkommensgrenze überschritt, weshalb ihr keine Entschädigung zustand.
iusNet AR-SVR 12.04.2022